Tal Shiar
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Allgemeines
Der Tal Shiar ist Geheimdienst und Sicherheitspolizei des Romulanischen Imperiums. Er wurde gegründet im Jahr 2344 terranischer Zeitrechnung durch Reorganisation der früheren Geheim- und Sicherheitsdienste. Der Tal Shiar ist weit privilegiert und verfügt über eigene Forschungseinrichtungen und eine eigene Flotte. Nomineller Befehlshaber des Tal Shiar ist der Prätor, faktisches Oberhaupt ist der jeweilige Vizedirektor. Der Prätor ernennt den Vizedirektor, welcher vom Senat bestätigt werden muss. Der Senat kann einen Vizedirektor mit genügend Gründen, daß er seinem Amt nicht genügt, beispielsweise, auch absetzen, doch ist herfür ein einstimmiges Votum notwendig.
Der Gebäudekomplex der Tal Shiar Zentrale auf Ch'Rihan
Abteilungen des TalShiar
I Abteilung für Äussere Sicherheit:
- I-1: Kryptologie und Kommunikationssicherheit
- I-2: Verdeckte Ermittlungen
- I-3: Militärische Sonderaktionen
- I-4: Informationsanalyse- und Aufbereitung
II Abteilung für Innere Sicherheit:
- II-1: Abwehr terroristischer Aktionen
- II-2: Überwachung verdächtiger Personen
- II-3: Gebäude- und Personenschutz
- II-4: Spezielle Kriminalfälle
III Abteilung für Wissenschaft und Technologie:
Unterstützung von Abt. I und II auf dem Gebiet der Kommunikationstechnik, Waffentechnik; Erforschung und Erprobung neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse.
IV Psi-Corps:
Unterstützung von Abt I und II in besonderen Fällen der Informationsbeschaffung und Infiltration
Spezialtruppen
Speziell geschulte Eingreiftruppen werden in besonders gefährlichen Situationen, wie etwa dem Anti-Terrorkampf oder anderen militärischen Bodenoperationen in und ausserhalb des Reichsgebietes eingesetzt. Für die verschiedenen Umweltbedingungen, denen die Kämpfer auf diversen Planeten ausgesetzt sind, wurden jeweils konkret angepaßte Schutz- und Rüstungs-Systeme entwickelt.
Statuten des Tal Shiar
1. Zugelassen zur Aufnahmeprüfung an der Akademie des Tal Shiar sind alle Bürger des Reiches ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Sonderregelungen unterliegen einer genauen Prüfung durch das zuständige Gremium sowie den Vizedirektor bzw. seinen Stellvertreter. Ihre Gewährung schafft keine Präzedenzfälle. Entscheidungen hinsichtlich der Mitarbeiter werden aufgrund von Maßstäben wie Qualifikation, Talent und Leistung getroffen.
2. Nach bestandener Prüfung erfolgt eine Vereidigung vor einem speziellen Gremium.
3. Alle Kadetten haben eine dreijährige Grundausbildung zu absolvieren, die militärische Fertigkeiten einschließt.
4. Für jeden Angehörigen des Tal Shiar in jeder Position steht der Schutz des Reiches und seiner Bewohner vor jedweder Bedrohung, trete sie von innen oder von ausserhalb ein, an erster Stelle.
5. Befehlen von Vorgesetzten ist mit Ausnahme des Inkrafttretens von Sonderprotokoll 82 stets und in jeder Lage unbedingter Gehorsam zu leisten - Zuwiderhandlungen werden mit Degradierung oder im schweren Fall mit der Exekution bestraft.
6. Alle Mitarbeiter des Tal Shiar sind in besonderer Weise einer vorbildlichen Lebensführung und einem ehrenhaften Umgang mit ihren Kollegen verpflichtet. Ausfallendes, belästigendes oder aggressives Verhalten, sei es verbal, körperlich oder visuell, ist inakzeptabel. Beispiele hierfür sind etwa abschätzige Kommentare hinsichtlich herkunftsmäßiger oder ethnischer Merkmale, religiöser Ausrichtung oder sexueller Orientierung, missbilligende Bemerkungen hinsichtlich der Behinderung einer Person oder unerwünschte sexuelle Annäherungen. Drohungen, Gewalthandlungen oder physische Einschüchterung sind verboten, wie auch Vergeltungsmaßnahmen als Reaktion auf Beschwerden. Zuwiderhandlungen werden mit Degradierung und Versetzung bestraft.
7. Kenntnisse über interne Vorhaben oder Vorgänge dürfen von den Mitarbeitern nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen werden mit Degradierung oder im schweren Fall mit der Exekution bestraft.
8. Die privaten Interessen der Mitarbeiter und die Interessen der Behörde sind strikt zu trennen. Persönliche Beziehungen oder Interessen dürfen die Tätigkeit in keinster Weise beeinflussen. Aus diesem Grund ist es für die Mitarbeiter unangemessen, persönliche Beziehungen über eine bloße Freundschaft hinaus mit den Personen zu unterhalten, die ihrer Aufsicht unterstehen oder mit denen sie in einer Vorgesetztenbeziehung stehen. Zuwiderhandlungen werden mit Degradierung und Versetzung bestraft.
9. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit Behördeneigentum, insbesondere den sensiblen Forschungseinrichtungen, verantwortlich umzugehen.
Sonderprotokoll 82
Bezieht sich auf die Gefahr der Unterwanderung der Behörde durch Formwandler oder andere, der Möglichkeit zur Okkupation physischer Erscheinungsformen fähiger Spezies und adäquate Reaktionsmöglichkeiten darauf.
