Intergalaktischer Gerichtshof des Vertrages von Phynaia

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Der Intergalaktischer Gerichtshof des Vertrages von Phynaia, IGGVP ist ein ständiges intergalaktisches Strafgericht mit Sitz auf Phynaia-Prime in der KMC. Seine Zuständigkeit umfasst drei Delikte des Völkerstrafrechts nämlich Völkermord, Verbrechen gegen Zivilisationen (beinhaltet auch Verbrechen gegen temporale Direktiven) und Kriegsverbrechen Eine Definition des Delikts "Verbrechen der Aggression" soll erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sodass der IGGVP insoweit bislang nicht zuständig ist.

Anschrift:

Intergalaktischer Gerichtshof des Vertrages von Phynaia

Canlin - Primary Base

Phynaia - Prime

61428 Phynaia-Sektor

VHU

Die Beziehungen zu den einzelnen Signatar-Mächten sind über ein Kooperationsabkommen geregelt. Präsident des Gerichtes mit über 600 Mitarbeitern ist seit März 2421 der veganische Jurist Huvil Tarason, seine Beisitzer stammen aus den Signatar-Mächten.Die Stelle des Registrars als oberstem Verwaltungschef hat die Vulkanierin Vila Sretak inne.


Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

Signatar-Mächte

  • Veganische Handelsunion VHU
  • Föderation der Vereinten Planeten UFP
  • Romulanisches Reich


Kooperation

Derzeit kooperieren folgende Mächte und Systeme mit dem IGGVP:

  • Union der Völker des Vertrages von Phalan EPE
  • Kooperative der Händlergemeinschaft von Sirtak
  • Tivrix-Händlerkolonien
  • Vatikan-Staat

Weitere Systeme haben Beitrittsanträge gestellt.


Statut

Die Grundlage des IGGVP ist das so genannte Phynaia-Statut. Der Gerichtshof kann nur über Individuen und nicht über Staaten zu Gericht sitzen. Ausführliche Definitionen der Tatbestände Völkermord, gegen Zivilisationen und Kriegsverbrechen sind in den Artikeln 6, 7 und 8 des Statuts aufgeführt. Auf eine Definition des Tatbestands des Angriffskriegs konnte sich die Gründungskonferenz nicht einigen. Bis diese vorliegt, übt der IGGVP seine Gerichtsbarkeit über das „Verbrechen der Aggression“ nicht aus. Zudem konnte die Forderung nach universeller Zuständigkeit nicht durchgesetzt werden. Zur Rechenschaft gezogen werden kann ein Täter grundsätzlich nur dann, wenn er einem Staat angehört, der das Statut ratifiziert hat oder wenn die Verbrechen auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates begangen wurden. Das IGGVP-Statut enthält Regelungen zum Straf-, Strafprozess-, Strafvollstreckungs-, Gerichtsorganisationsrecht, Rechtshilfe- und Auslieferungsrecht Kerngrundsätze des IGGVP sind:

  • die Zuständigkeit und Gerichtsbarkeit für die o. g. „schwersten Verbrechen, welche die intergalaktische Gemeinschaft als Ganzes“ berühren;
  • der Vorrang der "nationalen" Gerichtsbarkeit,soweit diese existiert und fähig und willens ist, die Strafverfolgung tatsächlich zu betreiben (Komplementaritätsgrundsatz des IGGVP);
  • die individualstrafrechtliche Verantwortlichkeit natürlicher Personen, unabhängig eines von ihnen bekleideten, offiziellen Amtes;
  • die prinzipielle Möglichkeit zur Annahme freiwilliger Beiträge von natürlichen und juristischen Personen
  • die Konstituierung als ständige Einrichtung.

Im Statut sind grundlegende Strafrechtsprinzipien verankert, z. B. die Grundsätze des Rückwirkungsverbotes und des Verbotes der Doppelbestrafung. Die Anklagebehörde kann Ermittlungsverfahren kraft Amtes einleiten.

Prozedere

Jede Signatarmacht kann den IGGVP anrufen, auch kann der IGGVP Verfahren selbst an sich ziehen. Der IGGVP fordert dann die Behörden der jeweils beteiligten Mächte auf, den/die Angeklagten, sowie Zeugen und Material an den IGGVP zu überstellen. Kommt der jeweilige Staat dieser Aufforderung nicht nach, so hat der IGGVP die Möglichkeit, Beschwerde darübr bei den anderen Signatarstaaten einzulegen. Diese werden dann auf diplomatischem Wege aktiv. Wird ein Urteil gefällt, so ist dieses von den Signatarmächten umzusetzen. Auch hier besteht für den IGGVP wieder eine Beschwerdemöglichkeit im Falle der Nichtbefolgung. Eine eigene Exekutive besitzt der IGGVP nicht.


Geschichte

Aufgrund der immer stärker werdenden Interaktionen untereinander, sahen es die Veganische Handelsunion VHU, die Föderation der Vereinten Planeten UFP, sowie das romulanische Reich für notwendig an, einen Gerichtshof einzureichten, welcher Streitfälle und Verbrechen, ausgelöst durch Angehörige der Signatar-Mächte, und/oder im Gebiet der Signatar-Mächte begangene Straftaten, unabhängig zu ahnden. Die Grundidee hierzu wurde 2417 von einer romulanischen Forschungsgruppe erarbeitet. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde am 20.02.2421 achliesslich der Intergalaktische Gerichtshof des Vertrages von Phynaia- IGGVP gegründet. Der Gründungsakt fand auf der ehem. UFT Militär-Basis Canlin - Primary Base auf dem Planeten Phynaia - Prime in der KMC und damit im Kontrollgebiet der VHU statt. Dort wurde auch der Gerichtshof eingerichtet.


Rezeption

Befürwortung des IGGVP

Um eine Verwirklichung des IGGVP auch gegen den Widerstand der Cardassianer und anderer Staaten hat sich insbesondere die VHU bemüht, da es der VHU, wie auch den anderen Unterzeichnermächten ein wichtiges Anliegen ist, derart schwere und schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen Zivilisationen, auch auf intergalaktischer Ebene durch ein unabhängiges Gericht ahnden zu können. Andernfalls wäre man immer an den oft schwer erzielbaren Konsens in der nationalen Strafverfolgung gebunden. Die Straftatbestände, die in die Zuständigkeit des IGGVP fallen, berühren wegen ihrer Schwere die intergalaktische Gemeinschaft als Ganzes. Die Einführung eines intergalaktisch tätigen Strafgerichtshofes stärkt folglich den Zusammenhalt der Mächte untereinander.

Ablehnung des IGGVP

Härtester Opponent des IGGVP ist die MCA. Die Regierung der MCA hatte im Februar 2421 das Statut des IGGVP unterzeichnet, aber schon im März 2421 die Rücknahme der Unterzeichnung erklärt. Präsident Everett Chalk erklärte dazu, dass er das Phynaia-Statut nie ratifizieren wollte, sondern durch die Unterschrift unter den Vertragsentwurf lediglich die Einflussnahme der MCA bei den Vertragsverhandlungen ermöglichen wollte. Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit IGGVP-Vertragsparteien (ausser dem romulanischen Reich) und anderen Staaten versuchen die MCA, eine Überstellung von MCA-Staatsangehörigen an den IGGVP vorsorglich auszuschließen. Anfang April 2421 wurde der MCA Protection Act rechtskräftig, der den MCA-Präsidenten dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von MCA-Staatsbürgern vorzunehmen, die sich vor dem IGGVP verantworten müssten. Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird MCA-Behörden verboten. Zudem könne gegen allen Staaten, welche das Statut ratifizieren, militärischen Massnahmen ergriffen werden. Ein weiterer strikter Gegner des IGGVP sind die Klingonen, welche den IGGVP nur als politisches Werkzeug der Föderation und des romulanischen Reiches sehen, um anderen Systemen eine so wörtlich "unnatürliche und ungesunde Rechtsauffassung" auf zu zwingen. Für Cardassia sind die Befugnisse des IGGVP zu weit gehend, die Einschnitte in die eigenen, hoheitlichen Rechte zu tief. Für die Ferengi ist der IGGVP eine "profitlose und zahnlose, leere Aufmachung weiter Fernen ohne Bezug auf das Geschäftswesen und den Warenverkehr" und daher irrelevant.

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